Anmeldung zur Jahrestagung
Anmeldeprozess
Das DGPSF-Tagungsportal ist geöffnet und eine Tagungsanmeldung ab sofort möglich. Bitte zögern Sie nicht, uns per E-Mail zu kontaktieren, sollten Sie Fragen zur Registrierung oder spezifische Anforderungen haben.
Im ersten Schritt richten Sie sich bitte ein persönliches Konto im DGPSF-Tagungsportal ein. Anschließend können Sie sich einloggen und die Tagungsanmeldung im Ticketshop abschließen. Bei der Registrierung im Ticketshop können Sie die von Ihrer Institution benötigte Rechnungsadresse angeben. Bitte informieren Sie sich vor der Buchung, welche Rechnungsadresse Sie benötigen, um den Aufwand einer Adressänderung zu vermeiden. Die vollständige Zahlung der Anmeldegebühr muss bei der Anmeldung per Kreditkarte erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass für jede Teilnehmerin und für jeden Teilnehmer ein eigenes Konto erforderlich ist, da auch die Namensschilder und Zertifikate über dieses Konto verwaltet werden.
Teilnahmegebühren
Mitglieder der DGPSF zahlen eine vergünstigte Tagungsgebühr. Das Einreichen des Antrags auf Mitgliedschaft berechtigt zur Anmeldung als DGPSF-Mitglied.
Download des Aufnahmeantrags
Ordentlich eingeschriebene Studierende an einer staatlich anerkannten Hochschule zahlen eine ermäßigte Gebühr. Bitte laden Sie im Ticketshop einen zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Nachweis über ihren Studierendenstatus hoch (Studienbescheinigung, Studierendenausweis, o.ä.; Dateigröße max. 1MB).
Bitte beachten Sie die Teilnahmebedingungen.
Teilnahmegebühren | Tagung früh* | Tagung normal | Workshop |
Mitglieder | 260 € | 295 € | 50 € |
Studierende Mitglieder** | frei | frei | 25 € |
Nichtmitglieder | 325 € | 350 € | 60 € |
Studierende Nichtmitglieder** | 40 € | 50 € | 25 € |
* Die Frühbucherfrist endet am 04.04.2025.
**Der Preis ist gültig für Studierende, die zum Zeitpunkt der Tagung an einer staatlichen Hochschule immatrikuliert sind. Die Kopie des Studienausweises ist bei der Anmeldung einzureichen.
Information des Präsidiums
Liebe DGPSF-Mitglieder, liebe interessierte Tagungsteilnehmer:innen,
vermutlich sind Sie über die im Vergleich zu den Vorjahren höheren Tagungsgebühren überrascht. Wir möchten die Anhebung der Gebühren kurz erläutern:
Die DGPSF-Jahrestagungen waren in den vergangenen Jahren weit davon entfernt, kostendeckend zu sein. Die DGPSF war gezwungen, das verursachte Defizit, meist im fünfstelligen Bereich, auszugleichen und hatte so keine finanziellen Möglichkeiten, die Arbeit der DGPSF im Sinne ihrer Mitglieder weiter aufzubauen. Wir haben hierüber in der letzten MV ausführlich berichtet. Vor diesem Hintergrund sieht sich die DGPSF gezwungen, Tagungsgebühren zu erheben, die ein zumindest geringeres Defizit verursachen. Wir möchten auch darauf hinweisen, dass die Tagungsgebühr für 1.5 Tage Programm inkl. Praxisworkshops und guter Verpflegung weit unter den Kosten für vergleichbare Weiterbildungsveranstaltungen liegt. Die Kosten entstehen ausschließlich durch Raummiete und Technik, digitale Infrastruktur für Anmeldung etc., Kosten für die Verpflegung und Reisekosten für die Referent:innen, die allesamt kein Honorar erhalten.
Wir hoffen, dass Sie die Höhe der Tagungsgebühr vor diesem Hintergrund besser einordnen können und würden uns über Ihre Teilnahme freuen.
Ihr DGPSF-Präsidium
Teilnahmebedingungen
Teilnahmegebühren
Die Kongressteilnahme ist kostenpflichtig. Die Gebühren sind im Voraus zu zahlen.
Etwaige Bankgebühren gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.
Stornierung der Konferenzteilnahme
Im Falle einer Stornierung der Teilnahme am Kongress bis zum 31.03.2025 wird die Teilnahmegebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 60 € erstattet. Bei einer Stornierung ab dem 01.04.2025 ist keine Rückzahlung möglich. Ein/e Ersatzteilnehmer/in kann benannt werden. Die Stornierung muss bitte schriftlich erfolgen.
Programmänderungen
Der Veranstalter behält sich auch kurzfristige Programmänderungen vor. Für ausgefallene Vorträge oder Änderungen im Programm erfolgt keine auch anteilmäßige Erstattung von Teilnahmegebühren.
Haftung
Der Veranstalter haftet im Rahmen der verkehrsüblichen Sorgfalt entsprechend den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland. Ihre Haftung - ohne Rücksicht auf den Rechtsgrund - beschränkt sich auf Fälle von grober Fahrlässigkeit und vorsätzlichem Fehlverhalten. Das beeinflusst jedoch nicht die Haftung des Kongressveranstalters und der Personen oder Organisationen, die Personenbeförderungen oder andere Dienstleistungen anbieten. Mündliche Absprachen gelten als nichtig, wenn sie nicht durch den Veranstalter schriftlich bestätigt sind.
Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Lübeck, Gerichtsstand für alle Parteien ist Lübeck. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.